Allgemeine Reisebedingungen (ARB) für Mountainbike-Touren

(05.01.2026)

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der dirtlej GmbH, im Wörth 5 in 79576 Weil am Rhein (im Folgenden „Veranstalter“) und den Teilnehmern der Mountainbike-Touren (im Folgenden „Kunden“).

Der Veranstalter tritt im Sinne der §§ 651a ff. BGB als Reiseveranstalter auf und ist alleiniger Vertragspartner des Kunden.

 


 

§ 2 Vertragsgegenstand und Bildmaterial

Der Veranstalter bietet die Organisation und Durchführung von Mountainbike-Touren als Pauschalreise an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tourenbeschreibung auf der Website oder in den Buchungsunterlagen.

Das verwendete Bildmaterial der angebotenen Camps und Veranstaltungen dient lediglich der allgemeinen Veranschaulichung und unverbindlichen Beschreibung des Leistungsgegenstandes. Geringfügige Abweichungen von den Abbildungen (z. B. in Farbe, Form oder Ausstattung) sind möglich; die wesentliche Leistung bleibt hiervon unberührt.

Nicht im Preis enthalten sind in der Regel: An- und Abreise zum Treffpunkt, Verpflegung, Getränke, Leihgebühren für Ausrüstung und Versicherungen, sofern nicht explizit anders angegeben. Die Preise verstehen sich als Endpreise.

 


 

§ 3 Buchung und Vertragsabschluss

Die Angebote des Veranstalters auf der Website, in Broschüren oder anderen Medien stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Buchung einer Tour gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Die Anmeldung kann schriftlich (z. B. per E-Mail, Anmeldeformular) oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.

 


 

§ 4 Zahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Tourbeginn auf das Konto des Veranstalters überwiesen sein. Die Aussetzung oder der Verzug der Zahlung ersetzt keine wirksame Stornierung (Rücktritt) des Vertrages.

Kurzfristige Buchungen (Eingang weniger als vierzehn (14) Tage vor Tourbeginn): Der vollständige Reisepreis ist sofort mit der Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig.

 


 

§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Im Falle eines Rücktritts fallen folgende pauschalierte Stornokosten an:

Zeitpunkt des Rücktritts

Stornokosten (% des Reisepreises)

Bis 30 Tage vor Tourbeginn

20%

29. bis 22. Tag vor Tourbeginn

30%

21. bis 15. Tag vor Tourbeginn

50%

14. bis 7. Tag vor Tourbeginn

75%

Ab dem 6. Tag vor Tourbeginn

90%

Nichtantritt ohne Rücktritt (No-Show)

100%


Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände: Der Kunde kann kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).

Ersatzperson und Vertragsübertragung: Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn (z.B. bis 7 Tage) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € erhoben. Der Veranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die reise- oder sportartspezifischen Anforderungen nicht erfüllt.

 


 

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

6.1. Rücktritt vor Kursbeginn

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

a) Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Tourbeginn nicht erreicht wird. In diesem Fall werden dem Kunden die eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

b) Der Kunde sich mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung oder eines wesentlichen Teils davon in Verzug befindet.

6.2. Höhere Gewalt und Kündigung aus wichtigem Grund

Bei widrigen Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter die Tour kurzfristig absagen oder den Streckenverlauf ändern. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

Nach Tourbeginn kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. nachhaltige Störung trotz Abmahnung). In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung der Dienstleistung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 


 

§ 7 Pflichten und Verantwortung der Teilnehmer

Jeder Kunde muss für die Teilnahme über eine ausreichende körperliche Fitness und Kondition verfügen. Helmpflicht besteht während der gesamten Tour. Das Tragen von Schutzausrüstung wird dringend empfohlen.

Den Anweisungen des Guides ist aus Sicherheitsgründen stets Folge zu leisten. Jeder Kunde ist für seine Ausrüstung (z.B. Mountainbike, Helm) selbst verantwortlich und hat diese vor Tourbeginn auf einen einwandfreien Zustand zu prüfen.

 


 

§ 8 Haftung

10.1. Grundsatz der Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters für Schäden des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Durchführung der Tour liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Guides.

8.2. Unberührte Haftung

Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3. Besondere Haftungsbeschränkung für Sachschäden

Aufgrund der besonderen Risiken der Sportart Mountainbiking, wird die Haftung des Veranstalters für Sachschäden des Kunden bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des dreifachen Kurspreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern die leichte Fahrlässigkeit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betrifft.

 


 

§ 9 Eigenverantwortung des Kunden

Dem Kunden ist bewusst, dass die Sportart Mountainbiking mit natürlichen Risiken und Gefahren verbunden ist. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer Unfall- sowie einer Privathaftpflichtversicherung.

 


 

§ 10 Datenschutz

10.1. Grundsatz der Verarbeitung

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

10.2. Daten zur Vertragserfüllung

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung der Buchung und Durchführung des Kurses verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

10.3. Verarbeitung auf Basis gesonderter Einwilligung

Eine darüberhinausgehende Verarbeitung von Daten (z. B. zur Weitergabe von Kontaktdaten an andere Kursteilnehmer oder zur Nutzung von Bild-/Tonmaterial für Werbezwecke) erfolgt nur, wenn der Kunde hierfür gesondert eine schriftliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung erteilt hat.

10.4. Verweis auf Datenschutzerklärung

Alle detaillierten Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die Rechtsgrundlagen sowie die Betroffenenrechte des Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters, welche auf der Website des Veranstalters abrufbar ist.

 


 

§ 11 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Allgemeine Bestimmungen

11.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11.2. Anwendbares Recht

Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

11.3. Vertragssprache

Die für den Vertrag maßgebliche Sprache ist Deutsch.

11.4. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.5. Form der Vereinbarungen

Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.